Diese AGB gelten für Verträge über Dokumentendigitalisierung, Scanservice, OCR, Indexierung, digitale Bereitstellung und damit verbundene Nebenleistungen zwischen Jerome Noah Weber, Scanora, und den jeweiligen Auftraggebern.
Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Scanora ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage oder Bestellung.
Der Preisrechner liefert eine unverbindliche Einschätzung. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn Scanora den Auftrag annimmt, zum Beispiel per Auftragsbestätigung, E-Mail oder ausdrücklicher Freigabe.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Formularangaben und individuell getroffenen Vereinbarungen.
Scanora kann Aufträge ablehnen, wenn Umfang, Zustand, rechtliche Risiken, Sicherheitsanforderungen oder Kapazitäten eine Bearbeitung nicht zulassen.
§ 3 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
Preisangaben im Preisrechner sind unverbindliche Schätzwerte. Maßgeblich sind die tatsächliche Seitenanzahl, Dokumentenzustand, gewünschte Zusatzleistungen und individuell vereinbarte Rabatte.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden. Gegenüber Verbrauchern wird vor Vertragsschluss der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer mitgeteilt, soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
Zusatzleistungen wie OCR, Indexierung, Expressbearbeitung, Abholung, Rücklieferung, Datenträger, Cloud-Bereitstellung oder Aktenvernichtung werden nur berechnet, wenn sie beauftragt oder vereinbart wurden.
Ergibt sich nach Sichtung der Unterlagen eine wesentliche Abweichung von der ursprünglichen Einschätzung, informiert Scanora den Auftraggeber vor Fortsetzung oder Fertigstellung, soweit dies zumutbar ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zahlungsmöglichkeiten werden im Angebot oder in der Rechnung angegeben. Etwaige Zahlungsdienstleister können eigene Bedingungen und Datenschutzinformationen verwenden.
§ 4 Leistungserbringung
Scanora digitalisiert die übergebenen Unterlagen nach vereinbartem Umfang. Dazu können Vorbereitung, Entklammerung, Scan, Sichtprüfung, Dateibenennung, OCR, Indexierung und Bereitstellung gehören.
Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein fixer Termin schriftlich bestätigt wurde. Umfang, Zustand der Unterlagen, Rückfragen und technische Störungen können die Bearbeitungszeit beeinflussen.
Standardmäßig werden digitale Dateien als PDF bereitgestellt. Andere Formate, Auflösungen, OCR-Qualitäten oder Ordnerstrukturen bedürfen einer Vereinbarung.
OCR und automatische Texterkennung können abhängig von Vorlage, Handschrift, Scanqualität, Sprache und Layout fehlerhaft oder unvollständig sein. Eine inhaltliche Richtigkeit von OCR-Texten wird nicht garantiert.
Scanora prüft Scans im vereinbarten Umfang auf Lesbarkeit und Vollständigkeit. Eine vollständige inhaltliche Prüfung jedes Dokuments erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
§ 5 Übergabe, Rückgabe und Aufbewahrung von Originalen
Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen persönlich, per Versand oder über einen vereinbarten Abholtermin. Versandrisiken bis zum Eingang bei Scanora trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Scanora behandelt Originale sorgfältig und verwahrt sie während der Bearbeitung mit angemessenen organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Nach Abschluss werden Originale nach Vereinbarung abgeholt, zurückgeliefert, versendet oder auf ausdrücklichen Wunsch vernichtet.
Eine Vernichtung von Originalen erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers. Bis zur Freigabe bleibt der Auftraggeber für die Entscheidung verantwortlich, ob Originale aufzubewahren sind.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übergabe und Digitalisierung der Unterlagen berechtigt ist.
Der Auftraggeber informiert Scanora vor Auftragserteilung über besondere Schutzbedarfe, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Berufsgeheimnisse, vertrauliche Inhalte, Fristen oder beschädigte beziehungsweise fragile Unterlagen.
Bei personenbezogenen Daten Dritter, insbesondere Personal-, Mandanten-, Patienten- oder Kundendaten, wirkt der Auftraggeber an erforderlichen Datenschutzvereinbarungen mit.
Der Auftraggeber prüft die bereitgestellten Dateien zeitnah nach Erhalt und meldet erkennbare Fehler unverzüglich.
§ 7 Bereitstellung digitaler Dateien
Digitale Dateien werden nach Vereinbarung per Download, Kundenportal, E-Mail, Datenträger oder anderer abgestimmter Methode bereitgestellt.
Downloadlinks und Portalzugänge können zeitlich befristet sein. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bereitgestellte Dateien innerhalb der Frist herunterzuladen und zu sichern.
Nach Ablauf vereinbarter Bereitstellungs- oder Sicherungsfristen kann Scanora Arbeitsdateien löschen, sofern keine gesetzlichen Pflichten oder individuellen Vereinbarungen entgegenstehen.
§ 8 Mängel und Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln, insbesondere fehlenden oder unlesbaren Scans, leistet Scanora zunächst Nachbesserung, soweit die Originale noch verfügbar sind oder eine Korrektur technisch möglich ist.
Mängel, die auf die Beschaffenheit der Originale zurückzuführen sind, zum Beispiel starke Beschädigung, schlechte Lesbarkeit, Durchschlag, Heftung, Verfärbung oder Handschrift, gelten nicht als Mangel der Leistung, soweit Scanora diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Scanora haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Scanora nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverluste haftet Scanora nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Der Auftraggeber ist für eigene Sicherungskopien nach Download verantwortlich.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, jedoch nicht bevor der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass Scanora vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann bei Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.
Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn der Verbraucher dem Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
Eine konkrete Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden Verbrauchern vor Vertragsschluss bereitgestellt, soweit ein Widerrufsrecht besteht.
§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit und AVV
Scanora behandelt übergebene Unterlagen und digitale Dateien vertraulich.
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der DSGVO verarbeitet.
Wenn Scanora personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens, einer Kanzlei, Praxis oder Organisation verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, soweit erforderlich.
Vor Beginn der Bearbeitung kann ein Auftrag kostenfrei storniert werden, sofern noch keine individuell vereinbarten Vorleistungen entstanden sind.
Nach Beginn der Bearbeitung werden bereits erbrachte Leistungen und notwendige Aufwendungen berechnet.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Scanora, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.